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Services & Kosten – Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet die Abwicklung über Smart für meine Auftraggeber*innen?

Die Rechnung wird von Smart gestellt, nachdem Du ein von Deiner Auftraggeber*in unterschriebenes Smart-Auftragsformular einreichst. Die Genossenschaft stellt eine Rechung an Deine Auftraggeber*in. Die Auftraggeber*in zahlt den Rechnungsbetrag auf das Konto der Genossenschaft. Bitte beachte, dass die Genossenschaft umsatzsteuerpflichtig ist und dementsprechend Rechnungen mit Umsatzsteuer stellt.

Ich habe Kunden im Ausland, wie sieht das aus?

Smart kann weltweit Rechnungen stellen und hat eine internationale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Rechnungen, die nach dem „Reverse-Charge“-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) gestellt werden.

Ist Smart eine Krankenversicherung?

Nein, Smart ist keine Krankenkasse. Der Zugang zur Krankenversicherung ist nur über eine sozialversicherungspflichtige Anstellung bei der Genossenschaft möglich. Die Krankenkasse kann frei gewählt werden.

Kann Smart meine Steuererklärung machen?

Nein, Smart bietet keine Steuerberatung an. Wenn Aufträge im Rahmen einer Anstellung über Smart abgewickelt werden, wird die Lohnsteuer automatisch von Smart an das Finanzamt weitergeleitet. Wenn alle Aufträge über Smart im Rahmen einer Anstellung abgewickelt werden, muss also auch nicht zwingend eine Steuererklärung abgegeben werden.

Wie ist die Beziehung zwischen Mitgliedern, Auftraggeber*innen und der Genossenschaft vertraglich geregelt?

Für jeden Auftrag, der über Smart abgewickelt wird, muss ein Smart-Auftragsformular ausgefüllt werden, welches die Auftraggeber*in (Kund*in) sowie das Genossenschafts-Mitglied im Namen der Genossenschaft unterschreiben und damit bestätigen. Nach einer formalen Prüfung des Auftrags erstellt Smart auf der Basis der Informationen des Smart-Auftragsformulars eine Rechnung und verschickt sie an die Auftraggeber*in.

Vermittelt die Genossenschaft auch Aufträge?

Nein. Innerhalb der Community der Genossenschaft gibt es aber Möglichkeiten, sich im Rahmen von Veranstaltungen und der privaten Facebook-Gruppe mit anderen Mitgliedern zu vernetzen und auszutauschen.

Was macht SMartDe – Netzwerk für Kreative e. V.?

Der Verein führt das touring artists-Beratungsangebot durch, welches auch für nicht-Mitglieder bundesweit Künstler*innen und Kreative zum grenzüberschreitenden Arbeiten berät. Ein kostenloser Beratungstermin kann unter beratung (at) touring-artists.info angefragt werden. Das touring artists-Beratungsangebot ist ein Kollaborationsprojekt mit der Internationalen Gesellschaft für Bildende Künste (IGBK), dem Dachverband Tanz und dem Internationalen Theaterinstitut (ITI), gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Stellt Smart Fördergelder zur Verfügung?

Nein, Smart ist kein Fördermittelgeber.

Können öffentlich geförderte Projekte über die Genossenschaft abgerechnet werden?

Öffentlich geförderte Projekte können je nach Förderbedingungen auch über Smart abgewickelt werden. Wichtig ist, dass öffentlich geförderte Projekte unbedingt vor der Antragsstellung mit der Genossenschaft besprochen werden müssen.

Was heißt es, Mitglied (Genoss*in) zu sein?

Du bist ein Teil des Gemeinschaftsunternehmens. Als angestelltes Mitglied hast Du Pflichten gegenüber der Genossenschaft: Auftragsakquise und ordungsgemäße Ausführung der Aufträge. Als Mitglied (angestellt oder nicht) hast Du ein Stimmrecht bei der mindestens einmal jährlich stattfindenden Generalversammlung. Bei den Abstimmungen herrscht das Prinzip ein Mitglied = eine Stimme, egal wie viele Anteile das Mitglied erworben hat. Abgestimmt und beschlossen wird die Gewinn- und Verlustverteilung, die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats sowie die Wahl des Aufsichtsrats. Die Satzung der Genossenschaft kann hier eingesehen werden.

Kann ich mehrere Anteile kaufen?

Ja, es ist möglich, mehrere Genossenschaftsanteile zu je 50 € zu erwerben. Mit dem Kauf von mehreren Anteilen kannst Du die Entwicklung der Genossenschaft unterstützen. Mehrere Anteile führen aber nicht dazu, mehrere Stimmen bei der Generalversammlung zu haben. Laut der Satzung der Genossenschaft hat jedes Mitglied eine Stimme, egal, wie viele Anteile erworben wurden.

Kann ich aus der Genossenschaft austreten?

Ja. Die erworbenen Anteile werden von der Genossenschaft zum jeweiligen Wert, der bei dem Abschluss eines Geschäftsjahres festgestellt wird, zurückgekauft. Dieser Prozess kann bis zu zwei Jahre dauern.

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