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Genaue Voraussetzungen und Kosten

Welche Voraussetzungen gibt es für eine Anstellung bei der Genossenschaft?

  • Gewöhnlicher Wohnsitz in Deutschland.
  • Nicht-EU-Staatsangehörige müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben, die eine Beschäftigung (Anstellung) erlaubt („Beschäftigung gestattet“ oder „Erwerbstätigkeit gestattet“).
  • Für Personen, die bislang nicht in Deutschland gesetzlich versichert waren: Mindestvertragslaufzeit vier Monate
  • Um im Rahmen einer Anstellung bei Smart krankenversichert zu sein, muss der Anteil des Einkommens aus der Anstellung bei Smart den Hauptteil des Gesamteinkommens betragen. Deine Aufträge müssen pro Monat im Schnitt mindestens 695 € netto betragen.
  • Es müssen Aufträge vorhanden sein, die von Smart in Rechnung gestellt werden können.
  • Die Aufträge müssen persönlich durchgeführt werden.
  • Die Aufträge dürfen keiner Weisungsgebundenheit der Auftraggeber*innen und keiner Eingliederung in das Unternehmen der Auftraggeber*innen unterliegen.
  • Das Mitglied verpflichtet sich gegenüber der Genossenschaft, Aufträge zu akquirieren und diese korrekt durchzuführen.

Was sind die Kosten?

Für die Mitgliedschaft muss die Beitrittserklärung unterzeichnet werden und mindestens ein Genossenschaftsanteil für 50 € erworben werden. Als Mitglied bist Du Miteigentümer*in der Genossenschaft.

Von jedem Auftrag, der über die Genossenschaft abgewickelt wird, wird die Smart-Gebühr von derzeit 9 % der Netto-Summe des Rechnungsbetrags einbehalten. Als Mitglied von Smart bist Du Teil eines Gemeinschaftsunternehmens, welches sich die Kosten für die Verwaltung teilt. Die Smart-Gebühr ist also keine Service-Gebühr, die steuerlich abgesetzt werden kann, sondern ein Beitrag für das Funktionieren der Genossenschaft. Die Einnahmen aus der Smart-Gebühr fließen zurück in die Serviceleistungen der Genossenschaft, deren Weiterentwicklung sowie für den Ausgleich von Zahlungsausfällen. Wenn Dein Projekt nicht über Smart abgewickelt wird, fallen auch keine Kosten für Dich an.

Bei einer Anstellung müssen die Lohnnebenkosten (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) über Deine Aufträge gedeckt werden.

Die Lohnnebenkosten setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • Sozialabgaben: Gesetzliche Krankenversicherung (insgesamt 14,6 % plus Zusatzbeitrag) und Pflegeversicherung (insgesamt 3,05 – 3,3 %), Rentenversicherung (insgesamt 18,6 %), Arbeitslosenversicherung (insgesamt 2,4 %), zusätzliche Arbeitgeber-Kosten und Umlagen (variabel)
  • Lohnsteuer: progressiv je nach Einkommen
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